Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt § 83

Kurztitel

Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 868/1898

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 83

Inkrafttretensdatum

01.01.1940

Außerkrafttretensdatum

Index

94/02 Schiffsregister, Zivilrecht

Text

Paragraph 83,

Wird außer dem Falle des Paragraph 82,, Nr. 5, das Schiff genötigt, die Reise zu unterbrechen und an einem Zwischenorte liegenzubleiben, so gehören die durch den Aufenthalt an diesem Orte entstehenden Kosten und Schäden nicht zur großen Haverei.

Schlagworte

Havarie

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2018

Gesetzesnummer

10011191

Dokumentnummer

NOR12144155

Alte Dokumentnummer

N9189832715L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1898/868/P83/NOR12144155

Navigation im Suchergebnis