Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
dRGBl. S 868/1898
BG
Paragraph 83
01.01.1940
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Wird außer dem Falle des Paragraph 82,, Nr. 5, das Schiff genötigt, die Reise zu unterbrechen und an einem Zwischenorte liegenzubleiben, so gehören die durch den Aufenthalt an diesem Orte entstehenden Kosten und Schäden nicht zur großen Haverei.
Havarie
20.11.2018
10011191
NOR12144155
N9189832715L