Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
01.12.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 8
Industrielle Kooperation
Die Vertragsparteien fördern und unterstützen die Kooperation ihrer Industrien – unter anderem durch Gemeinschaftsunternehmen und die Mitwirkung der Schweiz in einschlägigen europäischen Industrieverbänden sowie durch die Mitwirkung der Europäischen Union in einschlägigen Schweizer Industrieverbänden – und streben damit das reibungslose Funktionieren der europäischen Satellitennavigationssysteme sowie die Förderung der Nutzung und Weiterentwicklung von Galileo-Anwendungen und -Diensten an.
Im RIS seit
05.12.2025
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20013035
Dokumentnummer
NOR40273109