Kurztitel

Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

01.12.2025

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 8

Industrielle Kooperation

Die Vertragsparteien fördern und unterstützen die Kooperation ihrer Industrien – unter anderem durch Gemeinschaftsunternehmen und die Mitwirkung der Schweiz in einschlägigen europäischen Industrieverbänden sowie durch die Mitwirkung der Europäischen Union in einschlägigen Schweizer Industrieverbänden – und streben damit das reibungslose Funktionieren der europäischen Satellitennavigationssysteme sowie die Förderung der Nutzung und Weiterentwicklung von Galileo-Anwendungen und -Diensten an.

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013035

Dokumentnummer

NOR40273109