Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Äthiopien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 165/2025

Typ

Vertrag – Äthiopien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2025

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

05.11.2020

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
StF: BGBl. III Nr. 165/2025 idF BGBl. III Nr. 46/2026

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien (in der Folge „die Vertragsparteien“) sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

Wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 23, des Abkommens wurden am 18. November 2020 bzw. am 29. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß Artikel 23, mit 1. November 2025 in Kraft.

Im RIS seit

30.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026

Gesetzesnummer

20012996

Dokumentnummer

NOR40272413

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/165/P0/NOR40272413

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