Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 2025,
Vertrag – Äthiopien
Paragraph 0
01.11.2025
05.11.2020
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
StF: BGBl. III Nr. 165/2025 idF BGBl. III Nr. 46/2026
Deutsch, Englisch
Die Notifikationen gemäß Artikel 23, des Abkommens wurden am 18. November 2020 bzw. am 29. September 2025 vorgenommen; das Abkommen tritt daher gemäß Artikel 23, mit 1. November 2025 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien (in der Folge „die Vertragsparteien“) sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt;
Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;
Wie folgt übereingekommen:
28.04.2026
20012996
NOR40272413