bedeutet der Begriff „Luftfahrtbehörden“ im Falle der österreichischen Bundesregierung das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und im Falle der Regierung der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien das Verkehrsministerium, äthiopische Zivilluftfahrtbehörde, oder, in beiden Fällen, alle Personen oder Behörden, die berechtigt sind, die Funktionen, welche gegenwärtig von den genannten Behörden ausgeübt werden, oder ähnliche Funktionen wahrzunehmen;