Bundesrecht konsolidiert

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Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn) Art. 11

Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 136/2025

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 11

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 11

Haftung und Schadenersatz

Die Regelung der Haftung und des Ersatzes von Schäden, die bei der Durchführung dieses Rahmenabkommens entstehen, richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen geltenden innerstaatlichen Rechts, des Rechts der Europäischen Union und der anwendbaren völkerrechtlichen Verträge.

Im RIS seit

18.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012966

Dokumentnummer

NOR40271819

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/136/A11/NOR40271819

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