Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2025,
Vertrag – Ungarn
Artikel 11
13.09.2025
89/03 Gesundheit
Die Regelung der Haftung und des Ersatzes von Schäden, die bei der Durchführung dieses Rahmenabkommens entstehen, richtet sich nach Maßgabe des jeweiligen geltenden innerstaatlichen Rechts, des Rechts der Europäischen Union und der anwendbaren völkerrechtlichen Verträge.
18.09.2025
20012966
NOR40271819