(2)Absatz 2,Das Ziel dieses Rahmenabkommens ist nicht der Transport von menschlichen Organen, Geweben oder Zellen für Transplantation, der Transplantations-Teams, der Patienten zu Zwecken ihrer Transplantation oder geplanten medizinischen Vorsorge, sowie weitere Dienste, die nicht mit dem Rettungsdienst zusammenhängen.