Absatz eins,Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.
Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2025,
Vertrag – Slowakei
Artikel 2
13.09.2025
89/03 Gesundheit
18.09.2025
20012965
NOR40271791