Bundesrecht konsolidiert

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Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (NATO) Art. 1

Kurztitel

Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (NATO)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 121/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.08.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

19/10 Friedenssicherung

Text

Die Kundmachung des mit 1. August 2025 in Kraft tretenden Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen hat dadurch zu erfolgen, dass es in seinem authentischen Wortlaut in englischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufgelegt wird.

Im RIS seit

08.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2025

Gesetzesnummer

20012950

Dokumentnummer

NOR40271516

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2025/121/A1/NOR40271516

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