Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (NATO)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2025,
römisch fünf
Artikel eins
01.08.2025
19/10 Friedenssicherung
Die Kundmachung des mit 1. August 2025 in Kraft tretenden Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen hat dadurch zu erfolgen, dass es in seinem authentischen Wortlaut in englischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufgelegt wird.
08.08.2025
20012950
NOR40271516