Kurztitel

Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (NATO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.08.2025

Index

19/10 Friedenssicherung

Text

Die Kundmachung des mit 1. August 2025 in Kraft tretenden Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Organisation des Nordatlantikvertrages (NATO) über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen hat dadurch zu erfolgen, dass es in seinem authentischen Wortlaut in englischer Sprache zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufgelegt wird.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2025

Gesetzesnummer

20012950

Dokumentnummer

NOR40271516