Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferung (Brasilien)
Typ
Vertrag – Brasilien
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.06.2024
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel 3
Politische strafbare Handlungen
Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die ersuchte Partei der Ansicht ist, dass die Handlung politischen Charakters oder eine mit einer solchen zusammenhängende Handlung ist.
Die Behauptung politischer Motive oder Zielsetzungen hindert eine Auslieferung nicht, wenn die Handlung einer gewöhnlichen strafbaren Handlung entspricht und der kriminelle Charakter der Handlung überwiegt.
Dieser Artikel berührt nicht die Verpflichtungen beider Parteien aus anderen internationalen Übereinkommen, denen die Parteien angehören.
Im RIS seit
30.04.2024
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Gesetzesnummer
20012575
Dokumentnummer
NOR40261673