Die Auslieferung wird nicht bewilligt, wenn die ersuchte Partei der Ansicht ist, dass die Handlung politischen Charakters oder eine mit einer solchen zusammenhängende Handlung ist.
Auslieferung (Brasilien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2024,
Vertrag – Brasilien
Artikel 3
01.06.2024
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
10.03.2025
20012575
NOR40261673