Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)
Typ
Vertrag – Armenien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.2024
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
18.07.2023
Index
49/06 Schubverkehr
Titel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
StF:
BGBl. III Nr. 59/2024
Sprachen
Armenisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
PROTOKOLL ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK ARMENIEN ÜBER DIE RÜCKÜBERNAHME VON PERSONEN MIT UNBEFUGTEM AUFENTHALT
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien (im Folgenden jeweils einzeln als „Vertragspartei“ bzw. „Partei“ oder gemeinsam als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) sind gemäß Artikel 20 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“) wie folgt übereingekommen:
____________________
1 Siehe ABl. Nr. L 289 vom 31.10.2013 S. 13.1 Siehe Amtsblatt Nummer L 289 vom 31.10.2013 Seite 13.
Ratifikationstext
Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Mai 2024 in Kraft.Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Mai 2024 in Kraft.
Im RIS seit
05.04.2024
Zuletzt aktualisiert am
05.04.2024
Gesetzesnummer
20012566
Dokumentnummer
NOR40261304