Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 59/2024

Typ

Vertrag – Armenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2024

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.07.2023

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
StF: BGBl. III Nr. 59/2024

Sprachen

Armenisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

PROTOKOLL ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ARMENIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER REPUBLIK ARMENIEN ÜBER DIE RÜCKÜBERNAHME VON PERSONEN MIT UNBEFUGTEM AUFENTHALT

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien (im Folgenden jeweils einzeln als „Vertragspartei“ bzw. „Partei“ oder gemeinsam als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) sind gemäß Artikel 20 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“) wie folgt übereingekommen:

____________________

1 Siehe Amtsblatt Nummer L 289 vom 31.10.2013 Seite 13.

Ratifikationstext

Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Mai 2024 in Kraft.

Im RIS seit

05.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2024

Gesetzesnummer

20012566

Dokumentnummer

NOR40261304

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2024/59/P0/NOR40261304

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