Abkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt – Protokoll (Armenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2024,
Vertrag – Armenien
Paragraph 0
01.05.2024
18.07.2023
49/06 Schubverkehr
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und Regierung der Republik Armenien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
StF: BGBl. III Nr. 59/2024
Armenisch, Deutsch, Englisch
Das Durchführungsprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Mai 2024 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien (im Folgenden jeweils einzeln als „Vertragspartei“ bzw. „Partei“ oder gemeinsam als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) sind gemäß Artikel 20 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt 1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“) wie folgt übereingekommen:
____________________
1 Siehe Amtsblatt Nummer L 289 vom 31.10.2013 Seite 13.
05.04.2024
20012566
NOR40261304