Für die Durchführung von Rückübernahmen in Armenien (Artikel 3 und 4 des Rückübernahmeabkommens) sowie für Durchbeförderungen (Artikel 14 und 15 des Rückübernahmeabkommens):
Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst
Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Armenien