Absatz eins,Die für die Durchführung des Rückübernahmeabkommens zuständigen Behörden auf österreichischer Seite sind:
- Litera aFür die Übermittlung von Rückübernahmeanträgen:Bundesministerium für InneresBundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
- Litera bFür die Entgegennahme von Rückübernahmeanträgen für österreichische Staatsangehörige sowie für Drittstaatsangehörige und Staatenlose:Bundesministerium für Inneres
- Litera cFür die Durchführung von Rückübernahmen in Österreich (Artikel 5 und 6 des Rückübernahmeabkommens) und von Durchbeförderungen (Artikel 14 und 15 des Rückübernahmeabkommens):Bundesministerium für Inneres