Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 6. August 2024 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Art. 8 Abs. 2 für Österreich mit 4. November 2024 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 6. August 2024 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz 2, für Österreich mit 4. November 2024 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Dänemark (ohne die Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Islamische Republik Iran, Italien, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Republik Moldau, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Oman, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vereinigtes Königreich.
Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.11.b]:Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch elf.B.11.b]:
Aserbaidschan, Iran, Oman, Türkei, Ukraine