Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts Art. 6

Kurztitel

Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/2024

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

01.07.2024

Außerkrafttretensdatum

Index

89/04 Arzneimittel

Text

Artikel römisch sechs

Beitritt

Nach Ablauf des in Artikel römisch vier genannten Zeitraums bleibt dieses Abkommen für jeden Staat und jede zwischenstaatliche Organisation für einen Beitritt offen, sofern das Kuratorium des Instituts dies mit einfacher Mehrheit genehmigt.

Im RIS seit

02.07.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

20012623

Dokumentnummer

NOR40262783

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2024/107/A6/NOR40262783

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