Abkommen über die Errichtung des Internationalen Impfstoffinstituts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2024,
Vertrag – Multilateral
Artikel 6
01.07.2024
89/04 Arzneimittel
Nach Ablauf des in Artikel römisch vier genannten Zeitraums bleibt dieses Abkommen für jeden Staat und jede zwischenstaatliche Organisation für einen Beitritt offen, sofern das Kuratorium des Instituts dies mit einfacher Mehrheit genehmigt.
06.03.2025
20012623
NOR40262783