Präambel
Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) und das Internationale Impfstoffinstitut (im Folgenden als „Institut“ bezeichnet),
IN DER ERWÄGUNG, dass gemeinsame Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung von in Entwicklungsländern gebrauchten Impfstoffen zum Ziel beitragen werden, die breite Verfügbarkeit sicherer, effektiver und erschwinglicher Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder und den öffentlichen Sektor von Entwicklungsländern voranzutreiben;
MIT DER FESTSTELLUNG, dass das Institut ein Büro in Wien eingerichtet hat;
ÜBERZEUGT, dass die Errichtung eines solchen Büros die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Partnern und dem Institut bei der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen für die globale Gesundheit erleichtern wird;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Vorrechte und Befreiungen dieses Büros in der Republik Österreich festzulegen und dem Büro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;
SIND wie folgt übereingekommen: