Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2023,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
01.04.2023
14.12.2022
19/20 Amtssitzabkommen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Internationalen Impfstoffinstitut über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
StF: BGBl. III Nr. 54/2023
Deutsch, Englisch
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph 10, Absatz eins, des Amtssitzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 20, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. März bzw. 23. März 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2023 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung (im Folgenden als „Regierung“ bezeichnet) und das Internationale Impfstoffinstitut (im Folgenden als „Institut“ bezeichnet),
IN DER ERWÄGUNG, dass gemeinsame Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung von in Entwicklungsländern gebrauchten Impfstoffen zum Ziel beitragen werden, die breite Verfügbarkeit sicherer, effektiver und erschwinglicher Impfstoffe für Säuglinge und Kleinkinder und den öffentlichen Sektor von Entwicklungsländern voranzutreiben;
MIT DER FESTSTELLUNG, dass das Institut ein Büro in Wien eingerichtet hat;
ÜBERZEUGT, dass die Errichtung eines solchen Büros die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Partnern und dem Institut bei der Forschung und Entwicklung von Impfstoffen für die globale Gesundheit erleichtern wird;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Vorrechte und Befreiungen dieses Büros in der Republik Österreich festzulegen und dem Büro und seinen Beamten die Wahrnehmung seiner Aufgaben zu ermöglichen;
SIND wie folgt übereingekommen:
04.04.2023
20012213
NOR40251847