Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die Rechtsstellung des Internationalen Impfstoffinstituts in Österreich
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 9
Inkrafttretensdatum
01.04.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel 9
Finanzeinrichtungen
Ohne irgendwelchen finanziellen Kontrollen, Vorschriften oder zeitlichen Einschränkungen unterworfen zu sein, kann das Institut ungehindert:
jegliche Zahlungsmittel auf gesetzlich zulässigem Weg erwerben, besitzen und über sie verfügen;
Bankkonten in jeder beliebigen Währung eröffnen und unterhalten;
seine Einlagen, Wertpapiere und Währungsguthaben in die, aus der oder innerhalb der Republik Österreich transferieren.
Im RIS seit
30.03.2023
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023
Gesetzesnummer
20012213
Dokumentnummer
NOR40251835