Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (China)
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.12.1996
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften um die Fortsetzung, harmonische Weiterentwicklung und Ausweitung der wirtschaftlichen, industriellen, technischen und technologischen Zusammenarbeit bemüht sein.
Im RIS seit
20.11.2023
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2023
Gesetzesnummer
20012397
Dokumentnummer
NOR40256985