Bundesrecht konsolidiert

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Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia) Art. 1

Kurztitel

Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 149/2023

Typ

Vertrag – Kenia

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Artikel 1

Zielsetzung

Ziel dieses Rahmenabkommens ist die Schaffung eines Rahmens für die finanzielle Kooperation zwischen den Vertragsparteien für die Bereitstellung von konzessionellen Finanzierungen im Rahmen des österreichischen Soft Loan Programms zur Unterstützung von Sektoren/Projekten von gemeinsamen Interesse in der Republik Kenia.

Die finanzielle Kooperation zwischen den beiden Vertragsparteien erfolgt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen, Verordnungen, einschlägigen Politiken und Mandaten sowie mit ihren internationalen Verpflichtungen.

Im RIS seit

28.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2023

Gesetzesnummer

20012365

Dokumentnummer

NOR40255896

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2023/149/A1/NOR40255896

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