Kurztitel

Rahmenabkommen über die finanzielle Kooperation (Kenia)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 2023,

Typ

Vertrag – Kenia

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.10.2023

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Artikel 1

Zielsetzung

Ziel dieses Rahmenabkommens ist die Schaffung eines Rahmens für die finanzielle Kooperation zwischen den Vertragsparteien für die Bereitstellung von konzessionellen Finanzierungen im Rahmen des österreichischen Soft Loan Programms zur Unterstützung von Sektoren/Projekten von gemeinsamen Interesse in der Republik Kenia.

Die finanzielle Kooperation zwischen den beiden Vertragsparteien erfolgt im Einklang mit ihren jeweiligen Gesetzen, Verordnungen, einschlägigen Politiken und Mandaten sowie mit ihren internationalen Verpflichtungen.

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2023

Gesetzesnummer

20012365

Dokumentnummer

NOR40255896