(2)Absatz 2,Die Zentralkammer hat ihren Sitz in Paris und verfügt über eine Abteilung in Mailand und eine Abteilung in München. Die Verfahren vor der Zentralkammer werden gemäß Anhang II, der Bestandteil dieses Übereinkommens ist, verteilt.Die Zentralkammer hat ihren Sitz in Paris und verfügt über eine Abteilung in Mailand und eine Abteilung in München. Die Verfahren vor der Zentralkammer werden gemäß Anhang römisch zwei, der Bestandteil dieses Übereinkommens ist, verteilt.