Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen – 7. Zusatzvertrag Art. 3

Kurztitel

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen – 7. Zusatzvertrag

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 36/2021

Typ

Vertrag – Heiliger Stuhl

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.04.2021

Außerkrafttretensdatum

Index

79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften

Text

Artikel römisch drei

Dieser Zusatzvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Geschehen zu Wien, am 12. Oktober 2020, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.

Im RIS seit

03.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2021

Gesetzesnummer

20011488

Dokumentnummer

NOR40231626

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