Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen – 7. Zusatzvertrag
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2021,
Vertrag – Heiliger Stuhl
Artikel 3
01.04.2021
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Dieser Zusatzvertrag bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Rom ausgetauscht werden. Er tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Geschehen zu Wien, am 12. Oktober 2020, in zwei Urschriften in deutscher und italienischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.
03.03.2021
20011488
NOR40231626