Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland)
Typ
Vertrag – Deutschland
§/Artikel/Anlage
Art. 13
Inkrafttretensdatum
02.03.2022
Außerkrafttretensdatum
Index
59/06 Energie
Text
Artikel 13
Kündigung
Dieses Abkommen gilt unbefristet. Es kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
Im RIS seit
25.01.2022
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Gesetzesnummer
20011801
Dokumentnummer
NOR40241579