Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 2021,
Vertrag – Deutschland
Artikel 13
02.03.2022
59/06 Energie
Dieses Abkommen gilt unbefristet. Es kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich gekündigt werden; es tritt sechs Monate nach dem Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
02.03.2023
20011801
NOR40241579