Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.09.2020
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
07.03.2019
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Titel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF:
BGBl. III Nr. 118/2020
Sprachen
Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. April 2019 bzw. 14. Juli 2020 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. September 2020 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. April 2019 bzw. 14. Juli 2020 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. September 2020 in Kraft.
Im RIS seit
17.08.2020
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2020
Gesetzesnummer
20011257
Dokumentnummer
NOR40226011