Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2020,
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
Paragraph 0
01.09.2020
07.03.2019
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 118/2020
Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. April 2019 bzw. 14. Juli 2020 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. September 2020 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
17.08.2020
20011257
NOR40226011