Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung (Vereinigtes Königreich)
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.2019
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
23.10.2018
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll
StF:
BGBl. III Nr. 32/2019 (NR: GP XXVI
RV 326 AB 432 S. 53. BR:
AB 10093 S. 887.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
inSub-Litera, i, n der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. Februar bzw. 1. März 2019 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 mit 1. März 2019 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. Februar bzw. 1. März 2019 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 1. März 2019 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
DBA, Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
Im RIS seit
21.03.2019
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019
Gesetzesnummer
20010606
Dokumentnummer
NOR40213654