Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2019,
Vertrag – Vereinigtes Königreich
Paragraph 0
01.03.2019
23.10.2018
39/03 Doppelbesteuerung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll
StF: BGBl. III Nr. 32/2019 (NR: GP XXVI RV 326 AB 432 S. 53. BR: AB 10093 S. 887.)
Deutsch, Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. Februar bzw. 1. März 2019 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 1. März 2019 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
Sub-Litera, i, n der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
DBA, Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
06.09.2019
20010606
NOR40213654