Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Kroatien)
Typ
Vertrag – Kroatien
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
01.04.2019
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 7
ÜBERMITTLUNG
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Weg oder auf jedem anderen zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Weg übermittelt. Der Empfang von als VERTRAULICH / POVJERLJIVO / CONFIDENTIAL oder höher gekennzeichneten klassifizierten Informationen ist schriftlich zu bestätigen. Auf Ersuchen des Herausgebers kann auch der Empfang von als EINGESCHRÄNKT/ OGRANIČENO/ RESTRICTED markierten Informationen schriftlich bestätigt werden.
Im RIS seit
19.03.2019
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
20010600
Dokumentnummer
NOR40213601