Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan)
Typ
Vertrag – Japan
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
27.10.2018
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
30.01.2017
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Titel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
StF:
BGBl. III Nr. 167/2018 (NR: GP XXVI
RV 6 AB 63 S. 15. BR:
AB 9942 S. 878.)
Sprachen
Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und Japan,
von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Entlastungen dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in Drittstaaten ansässig sind),
haben Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 30 Abs. 1 mit 27. Oktober 2018 in Kraft.Die gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, Absatz eins, mit 27. Oktober 2018 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Schlagworte
DBA,
Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
Im RIS seit
19.10.2018
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019
Gesetzesnummer
20010340
Dokumentnummer
NOR40208554