Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2018,

Typ

Vertrag - Japan

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

27.10.2018

Unterzeichnungsdatum

30.01.2017

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

StF: BGBl. III Nr. 167/2018 (NR: GP XXVI RV 6 AB 63 S. 15. BR: AB 9942 S. 878.)

Sprachen

Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, Absatz eins, mit 27. Oktober 2018 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und Japan,

von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Entlastungen dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in Drittstaaten ansässig sind),

haben Folgendes vereinbart:

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.

Schlagworte

DBA,

Steuerumgehung, Nichtbesteuerung

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2019

Gesetzesnummer

20010340

Dokumentnummer

NOR40208554