Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2018,
Vertrag - Japan
Paragraph 0
27.10.2018
30.01.2017
39/03 Doppelbesteuerung
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
StF: BGBl. III Nr. 167/2018 (NR: GP XXVI RV 6 AB 63 S. 15. BR: AB 9942 S. 878.)
Englisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die gemäß Artikel 30, Absatz eins, des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, Absatz eins, mit 27. Oktober 2018 in Kraft.
Die Republik Österreich und Japan,
von dem Wunsche geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, ohne dadurch Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung zu schaffen (einschließlich missbräuchlicher Gestaltungen, mit denen die Entlastungen dieses Abkommens mittelbar Personen verschafft werden sollen, die in Drittstaaten ansässig sind),
haben Folgendes vereinbart:
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
DBA,
Steuerumgehung, Nichtbesteuerung
16.09.2019
20010340
NOR40208554