Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Typ
Vertrag – Vietnam
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
26.05.1995
Außerkrafttretensdatum
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel IArtikel römisch eins
ZIEL DER ARBEITSGRUPPE
Die Vertragsparteien bemühen sich, ein gutes Verhältnis und besseres Verständnis zwischen den Handels- und Wirtschaftsbereichen in Österreich und Vietnam zu pflegen, und fördern entsprechend den jeweiligen geltenden Regeln und relevanten Bestimmungen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern in diesen Bereichen. Die Arbeitsgruppe sucht nach und definiert Bereiche, in denen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern erweitert werden sollte, gibt Empfehlungen diesbezüglich ab und überprüft deren Umsetzung.
Schlagworte
Handelsbereich
Im RIS seit
12.10.2018
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018
Gesetzesnummer
20010338
Dokumentnummer
NOR40208481