Übereinkommen über die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2018,
Vertrag - Vietnam
Artikel eins
26.05.1995
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Die Vertragsparteien bemühen sich, ein gutes Verhältnis und besseres Verständnis zwischen den Handels- und Wirtschaftsbereichen in Österreich und Vietnam zu pflegen, und fördern entsprechend den jeweiligen geltenden Regeln und relevanten Bestimmungen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern in diesen Bereichen. Die Arbeitsgruppe sucht nach und definiert Bereiche, in denen die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern erweitert werden sollte, gibt Empfehlungen diesbezüglich ab und überprüft deren Umsetzung.
Handelsbereich
12.10.2018
20010338
NOR40208481