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Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei) § 0

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 226/2016

Typ

Vertrag – Mongolei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.06.2016

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 226/2016

Sprachen

Deutsch, Englisch, Mongolisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind

  • Strichaufzählung
    in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in dem Wunsch, die Kooperation zu erweitern und zu vertiefen,

wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Im RIS seit

27.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2016

Gesetzesnummer

20009758

Dokumentnummer

NOR40189147

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