Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 2016,
01.01.2017
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 226/2016
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
wie folgt übereingekommen: