Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 2016,

Inkrafttretensdatum

01.01.2017

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

StF: BGBl. III Nr. 226/2016

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind

wie folgt übereingekommen: