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Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R) Art. 2

Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 213/2016

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

09.12.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

89/03 Gesundheit

Text

Artikel 2

Zweck

Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.

Im RIS seit

05.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2016

Gesetzesnummer

20009709

Dokumentnummer

NOR40188047

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