Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 213 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

09.12.2016

Text

Artikel 2

Zweck

Dieses Rahmenabkommen definiert den rechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit dem Ziel, im Grenzgebiet eine bestmögliche rettungsdienstliche Versorgung zu gewährleisten.