Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 157/2016

Typ

Vertrag – Sri Lanka

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2016

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

01.07.2016

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 157/2016

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Sonstige Textteile

Die Notifikationen gemäß Artikel 22, des Abkommens wurden am 8. Juli bzw. 1. August 2016 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Oktober 2016 in Kraft.

Im RIS seit

06.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2016

Gesetzesnummer

20009629

Dokumentnummer

NOR40186627

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