Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2016,
01.10.2016
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 157/2016
Die Notifikationen gemäß Artikel 22, des Abkommens wurden am 8. Juli bzw. 1. August 2016 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 1. Oktober 2016 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen: