Die Österreichische Bundesregierung und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 16 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt) vom 18. Juni 2007, zum Zwecke der Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens, vereinbart wie folgt:
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1 Siehe Abl. Nr. L 332 vom 18.12.2007 S. 46.