Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2015,
20.11.2014
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerkabinett der Ukraine zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen
StF: BGBl. III Nr. 9/2015
Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz 3, mit 20. November 2014 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 16 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt) vom 18. Juni 2007, zum Zwecke der Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens, vereinbart wie folgt:
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1 Siehe Abl. Nr. L 332 vom 18.12.2007 S. 46.